Schutz & Recht |
In Deutschland sind alle FledermÀuse gesetzlich streng
geschĂŒtzt!
Wir Menschen mĂŒssen FledermĂ€use schĂŒtzen. Alle FledermĂ€use sind bedrohte Tierarten. Viele sind sogar vom Aussterben bedroht. Es liegt an uns, ihr Ăberleben zu sichern.
Das Foto zeigt eine BreitflĂŒgelfledermaus.
Niemand darf sie verletzen oder gar töten.
Genau wie die FledermÀuse selber stehen auch ihre
Quartiere unter Schutz.
Es ist verboten, ihre Verstecke und SchlafplÀtze zu zerstören oder zu beschÀdigen.
EingĂ€nge zu Fledermausbehausungen (zum Beispiel Höhlen) dĂŒrfen nicht verschlossen
werden. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor.
FledermĂ€use gehören ĂŒberall in Europa zu den geschĂŒtzten Tierarten,
weil sie eine wichtige Funktion in Haushalt der Natur haben und viele Arten durch
den Menschen in ihrem Bestand gefĂ€hrdet sind. Die Schutzbestimmungen fĂŒr diese
fliegenden SĂ€ugetiere ist durch die Naturschutzgesetze von Bund und LĂ€ndern sowie
die europÀische
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bestimmt.
Sie setzen auch andere
internationale Ăbereinkommen
zum Schutz der FledermÀuse um.
Die aktuelle Situation, in der sich die Arten bei uns befinden,
wird durch Rote Listen beschrieben.
Die Erhaltung der FledemÀuse liegt in unseren HÀnden.
Wir mĂŒssen Ă€uĂerst rĂŒcksichtsvoll mit diesen sensiblen Tieren umgehen.
Wenn FledermÀuse Unterschlupf an bzw. in unseren HÀusern suchen,
sollten wir sie gewÀhren lassen.
Viele Arten sind davon abhÀngig, dass sie tolerante "Gastgeber" finden.
Sollten jedoch einmal Probleme auftreten und MaĂnahmen zur Lenkung oder Umsiedlung
notwendig sein, dann mĂŒssen die gut durchdacht und rechtlich abgesichert werden.
Auch im eigenen Haus ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde
erforderlich, wenn man in das Leben oder Verhalten der FledermÀuse eingreifen will.
Wenn Sie ein
Fledermausquartier am Haus oder sogar
FledermÀuse im Haus haben,
können wir vielleicht helfen, eine Lösung zu finden.
SchutzmaĂnahmen sind ein wichtiger Teil unserer
BAFF-AktivitÀten.
Schutzbestimmungen:
Im föderalen System Deutschlands liegt die Verantwortung fĂŒr den Naturschutz bei
den BundeslĂ€ndern. Im Artenschutz mĂŒssen aber die Landesnaturschutzgesetze den
Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen.
Deshalb ist fĂŒr den Schutz der FledermĂ€use in Deutschland das
Bundesnaturschutzgesetz maĂgebend. Es erfĂŒllt die EU-rechtlichen Vorgaben der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
und setzt sie in nationales Recht um.
In Deutschland sind alle
Fledermausarten Europas streng geschĂŒtzt.
Ăber
streng geschĂŒtzte Arten in NRW informiert das
Naturschutz-Fachinformationssystem des Landesamtes fĂŒr Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (vormals LĂBF).
Dort sind zu allen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten
Kurzbeschreibungen, GefÀhrdungsursachen, Rasterkarten und vieles mehr zu finden.
FĂŒr Bonn und Umgebung hat der BAFF seine Funddaten fĂŒr die Karten beigesteuert.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten,
FledermĂ€use an ihren Fortpflanzungs-, Wohn- und ZufluchtstĂ€tten –
also in und an ihren Quartieren – durch Aufsuchen, Fotografieren,
Filmen oder Ă€hnliche Handlungen zu stören. Quartiere dĂŒrfen nicht beschĂ€digt oder
zerstört werden. LebensrĂ€ume, die fĂŒr die dort lebenden FledermĂ€use
ĂŒberlebenswichtig und nicht ersetzbar sind, dĂŒrfen durch Bauvorhaben nicht
beeintrÀchtigt werden.
Die generellen Schutzbestimmungen können ausnahmsweise auĂer Kraft gesetzt werden,
wenn die zustÀndige Naturschutzbehörde eine spezielle Ausnahmegenehmigung gibt.
Auch wir brauchen fĂŒr viele unserer AktivitĂ€ten solche Genehmigungen.
Deshalb haben wir regelmĂ€Ăige Kontakte zu den Unteren Landschaftspflegebehörden in
der
Stadt Bonn und im
Rhein-Sieg-Kreis (> BĂŒrgerinformationssystem > Anliegen: Naturschutz).
FĂŒr die Erhaltung der FledermĂ€use in Bonn und Umgebung sind die Schutzgebiete
wichtig, die den fliegenden SÀugetieren gute LebensrÀume bieten.
Besonders hervorzuheben sind die Naturschutzgebiete,
die auch zum europÀischen Schutzgebietsnetz
Natura 2000 gehören,
nÀmlich die FFH-Gebiete Waldreservat Kottenforst,
Siebengebirge sowie Siegaue und SiegmĂŒndung
(Nr. DE-5308-303, DE-5309-301 und DE-5208-301).
Hier finden Sie eine Liste der
europÀischen Fledermausarten.
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