Schutz & Recht |
In Deutschland sind alle Fledermäuse gesetzlich streng
geschützt!
Wir Menschen müssen Fledermäuse schützen. Alle Fledermäuse sind bedrohte Tierarten. Viele sind sogar vom Aussterben bedroht. Es liegt an uns, ihr Überleben zu sichern.
Das Foto zeigt eine Breitflügelfledermaus.
Niemand darf sie verletzen oder gar töten.
Genau wie die Fledermäuse selber stehen auch ihre
Quartiere unter Schutz.
Es ist verboten, ihre Verstecke und Schlafplätze zu zerstören oder zu beschädigen.
Eingänge zu Fledermausbehausungen (zum Beispiel Höhlen) dürfen nicht verschlossen
werden. Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor.
Fledermäuse gehören überall in Europa zu den geschützten Tierarten,
weil sie eine wichtige Funktion in Haushalt der Natur haben und viele Arten durch
den Menschen in ihrem Bestand gefährdet sind. Die Schutzbestimmungen für diese
fliegenden Säugetiere ist durch die Naturschutzgesetze von Bund und Ländern sowie
die europäische
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bestimmt.
Sie setzen auch andere
internationale Übereinkommen
zum Schutz der Fledermäuse um.
Die aktuelle Situation, in der sich die Arten bei uns befinden,
wird durch Rote Listen beschrieben.
Die Erhaltung der Fledemäuse liegt in unseren Händen.
Wir müssen äußerst rücksichtsvoll mit diesen sensiblen Tieren umgehen.
Wenn Fledermäuse Unterschlupf an bzw. in unseren Häusern suchen,
sollten wir sie gewähren lassen.
Viele Arten sind davon abhängig, dass sie tolerante "Gastgeber" finden.
Sollten jedoch einmal Probleme auftreten und Maßnahmen zur Lenkung oder Umsiedlung
notwendig sein, dann müssen die gut durchdacht und rechtlich abgesichert werden.
Auch im eigenen Haus ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde
erforderlich, wenn man in das Leben oder Verhalten der Fledermäuse eingreifen will.
Wenn Sie ein
Fledermausquartier am Haus oder sogar
Fledermäuse im Haus haben,
können wir vielleicht helfen, eine Lösung zu finden.
Schutzmaßnahmen sind ein wichtiger Teil unserer
BAFF-Aktivitäten.
Schutzbestimmungen:
Im föderalen System Deutschlands liegt die Verantwortung für den Naturschutz bei
den Bundesländern. Im Artenschutz müssen aber die Landesnaturschutzgesetze den
Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechen.
Deshalb ist für den Schutz der Fledermäuse in Deutschland das
Bundesnaturschutzgesetz maßgebend. Es erfüllt die EU-rechtlichen Vorgaben der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
und setzt sie in nationales Recht um.
In Deutschland sind alle
Fledermausarten Europas streng geschützt.
Über
streng geschützte Arten in NRW informiert das
Naturschutz-Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (vormals LÖBF).
Dort sind zu allen in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Fledermausarten
Kurzbeschreibungen, Gefährdungsursachen, Rasterkarten und vieles mehr zu finden.
Für Bonn und Umgebung hat der BAFF seine Funddaten für die Karten beigesteuert.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten,
Fledermäuse an ihren Fortpflanzungs-, Wohn- und Zufluchtstätten –
also in und an ihren Quartieren – durch Aufsuchen, Fotografieren,
Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören. Quartiere dürfen nicht beschädigt oder
zerstört werden. Lebensräume, die für die dort lebenden Fledermäuse
überlebenswichtig und nicht ersetzbar sind, dürfen durch Bauvorhaben nicht
beeinträchtigt werden.
Die generellen Schutzbestimmungen können ausnahmsweise außer Kraft gesetzt werden,
wenn die zuständige Naturschutzbehörde eine spezielle Ausnahmegenehmigung gibt.
Auch wir brauchen für viele unserer Aktivitäten solche Genehmigungen.
Deshalb haben wir regelmäßige Kontakte zu den Unteren Landschaftspflegebehörden in
der
Stadt Bonn und im
Rhein-Sieg-Kreis (> Bürgerinformationssystem > Anliegen: Naturschutz).
Für die Erhaltung der Fledermäuse in Bonn und Umgebung sind die Schutzgebiete
wichtig, die den fliegenden Säugetieren gute Lebensräume bieten.
Besonders hervorzuheben sind die Naturschutzgebiete,
die auch zum europäischen Schutzgebietsnetz
Natura 2000 gehören,
nämlich die FFH-Gebiete Waldreservat Kottenforst,
Siebengebirge sowie Siegaue und Siegmündung
(Nr. DE-5308-303, DE-5309-301 und DE-5208-301).
Hier finden Sie eine Liste der
europäischen Fledermausarten.
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