Die Siegaue ist ein Naturschutzgebiet aus dem Schutzgebietsnetz Natura 2000. Durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung natürlicher
Lebensräume und der wild lebenden Tiere und Pflanzen Europas von 1992 haben sich
die Staaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, die Lebensräume und Quartiere
der Fledermäuse zu erhalten.
Die FFH-Richtlinie fordert einen strengen gesetzlichen Schutz für bestimmte Arten,
die in ihrem Anhang IV aufgelistet sind. Dazu gehören alle
Fledermausarten Europas.
Für einige ausgewählte Arten, die im Anhang II der Richtlinie aufgeführt sind,
müssen die EU-Staaten spezielle Schutzgebiete zu ihrer Erhaltung ausweisen.
Folgende Fledermausarten stehen in diesem Anhang II:
Bechsteinfledermaus,
Großes Mausohr,
Teichfledermaus,
Wimperfledermaus und
Mopsfledermaus. Von diesen Arten kommen alle bis auf die
Mopsfledermaus auch in Bonn und/oder Umgebung vor.
Weitere Schutzgebiete müssen um bestimmte Lebensraumtypen ausgewiesen werden.
Unter denen sind auch viele Waldtypen, die als Lebensräume von Fledermäusen
wertvoll sind.
Die FFH-Gebiete sind Bausteine für das europaweite
Schutzgebietsnetz Natura 2000.
Zu diesem Netzwerk gehören auch der Kottenforst,
das Siebengebirge sowie Siegaue und Siegmündung.
Karten sowie allgemeine Informationen über die Schutzgebiete der Stadt Bonn
(Regierungsbezirk Köln) und weitere in ihrer Umgebung findet man im Internet
auf den Seiten über Nordrhein-Westfalens
Naturschutzgebiete und
FFH-Gebiete
(Nr. DE-5308-303, DE-5309-301 und DE-5208-301).
Die Siegaue in Niederkassel Mondorf ist ein geschütztes Gebiet, in dem zum Beispiel Rauhhautfledermäuse balzen. Das Natura 2000-Gebiet Siebengebirge umfasst die
Ofenkaulen und hat die Erhaltung
einiger Fledermausarten als Schutzziel.
Die historischen Bergwerke der Ofenkaulen sind nämlich heute ein Fledermausquartier,
das zu den bedeutendsten in Deutschland zählt und die meisten winterschlafenden
Großen Mausohren in Nordrhein-Westfalen beherbergt.
Der BAFF hat dieses Quartier erforscht und
Veröffentlichungen darüber geschrieben.
Über die FFH-Richtlinie informiert das
Bundesamt für Naturschutz auf seiner
Homepage (> Themen > Natura 2000). Ausführlichere Informationen,
auch über den Stand ihrer Umsetzung in den einzelnen EU-Staaten,
gibt es auf der Homepage der
Europäischen Kommission (> Newsletter Natura).
Vorläufer der FFH-Richtlinie war die
Berner Konvention,
die jedoch zu den internationalen Übereinkommen gehört und somit nicht denselben
bindenden Charakter hat wie eine Richtlinie in der EU.
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